Dienstgrade und Abzeichen
gemäß der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr im Land Nordrhein-Westfalen
(mit speziellen Anpassungen der Stadt Münster)
Bestimmt haben Sie sich schon einmal gefragt, was die Abzeichen mit den roten oder silbernen Balken, die die Feuerwehrmänner und -frauen auf dem Ärmel tragen, bedeuten. Nun, diese Abzeichen kennzeichnen den Dienstgrad und damit die Qualifikation und die Erfahrung des jeweiligen Feuerwehrmitgliedes. Jedes Bundesland hat dafür eine eigene Verordnung geschaffen, wobei sich diese allerdings stark ähnlich sind. Im Februar 2002 ist in NRW eine neue Laufbahnverordnung in Kraft getreten. Hier möchten wir die Dienstgrade und die damit verbundenen Voraussetzungen an die Feuerwehrkraft samt Abzeichen einmal vorstellen.

Mannschaftsdienstgrade
Feuerwehrmann-Anwärter / Feuerwehrfrau-Anwärter
Diesen Dienstgrad erhalten neu in die Feuerwehr aufgenommene Mitglieder und derjenige, der aus der Jugendfeuerwehr übernommen wird.
Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau
Wer die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 1 und 2 erfolgreich absolviert hat, wird zum Feuerwehrmann bzw. zur Feuerwehrfrau befördert.
Oberfeuerwehrmann / Oberfeuerwehrfrau
Nach erfolgreichem Abschluss der kompletten Grundausbildung (Modul 3 und 4) und mindestens zwei Jahren Dienstzeit als Feuerwehrmann steht eine Beförderung zum Oberfeuerwehrmann an. Die Feuerwehrkraft ist nun in Brandbekäpfung und technischer Hilfeleistung ausgebildet und kann vielseitig eingesetzt werden.
Hauptfeuerwehrmann / Hauptfeuerwehrfrau
Wer mindestens fünf Jahre Oberfeuerwehrmann war und sich regelmäßig am aktiven Dienst beteiligt hat kann zum Hauptfeuerwehrmann befördert werden.
Unterbrandmeister / Unterbrandmeisterin
Feuerwehrkräfte mit diesem Dienstgrad haben die Ausbildungsinhalte des Truppführerlehrgangs erfolgreich abgeschlossen und waren vorher mindestens Hauptfeuerwehrmann, bzw. 1 Jahr Oberfeuerwehrmann. Sie können die kleinste taktische Einheit der Feuerwehr, den aus zwei bis drei Einsatzkräften bestehenden Trupp, führen.

Führungsdienstgrade
Brandmeister / Brandmeisterin
Brandmeister haben den Gruppenführerlehrgang am Institut der Feuerwehr bestanden und können die Löschgruppe mit neun Kräften, als taktische Einheit, führen, wenn sie vorher mindestens 2 Jahre Unterbrandmeister waren.
Oberbrandmeister / Oberbrandmeisterin
Wer mindestens zwei Jahre Brandmeister ist und sich regelmäßig am aktiven Dienst beteiligt und an Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen hat, wird zum Oberbrandmeister befördert
Hauptbrandmeister / Hauptbrandmeisterin
Wer mindestens fünf Jahre Oberbrandmeister ist und sich regelmäßig am aktiven Dienst beteiligt und an Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen hat, wird zum Hauptbrandmeister befördert
Brandinspektor / Brandinspektorin
Der Brandinspektor hat den Zugführerlehrgang (F IV) am Institut der Feuerwehr erfolgreich abgeschlossen und war vorher mindestens Oberbrandmeister.
Brandoberinspektor / Brandoberinspektorin
Der Brandoberinspektor hat den Lehrgang "Führen von Verbänden" (F V) am Institut der Feuerwehr erfolgreich abgeschlossen und war vorher Brandinspektor.
Stadtbrandinspektor / Stadtbrandinspektorin
Funktion in Münster: Sprecher/in der Freiwilligen Feuerwehr in einer Kreisfreien Stadt
Wird aus den Reihen der Gruppenführer gewählt.

Die komplette Laufbahnverordung können Sie sich in der gültigen Fassung beim Institut der Feuerwehr NRW herunterladen.